Auf die Herkunft des Samens kommt es an !
Dem Saatgut kann man nicht ansehen, wo es herkommt. Fichtensamen z.B. aus den Hochlagen des Schwarzwaldes (1000m üb. NN. ) unterscheidet sich äußerlich nicht von solchem aus dem westlichen Harzvorland mit seinem ausgesprochenen Hügellandcharakter ( 100-400m üb. NN.) . Doch die daraus erwachsenen Bäume unterscheiden sich sehr deutlich voneinander:
- Die Fichten aus dem Hochschwarzwald haben ganz schmale Kronen, auf denen sich der Schnee nicht ablagern kann. Breitkronige Individuen sind immer unter der Schneelast gebrochen und wurden durch diese natürliche Auslese in Laufe der Jahrhunderte ausgeschaltet.
- Die Fichten aus dem Harzvorland sind breitkronig und dadurch auch wüchsiger als die „schlanken Hochlagen“ . In tieferen Lagen fällt aber viel weniger Schnee so dass seine selektive Wirkung auf die Fichten gering ist. Breitkronige, wüchsige Fichten werden hier durch den Schnee kaum geschädigt so dass auch keine genetische Anpassung in Richtung „Schmalkronigkeit“ notwendig war (oder allenfalls viel langsamer verläuft).
- „Versuche, in den Hochlagen nach Kahlschlägen Fichtenanpflanzungen hochzubringen, haben in der Regel zu Misserfolgen geführt, da die gepflanzten Fichten überwiegend ungeeigneter Herkunft waren und sich daher nicht durchsetzen konnten. Insbesondere die hohen Schneelagen lassen Fichten aus tieferen Zonen in diesen Gebieten nicht über das Dickungsalter hinaus gedeihen. (Zitiert aus: Wertvolle Herkünfte forstlicher Baumarten, BLV 1967, S.39).
- Was für die Fichte gilt, trifft auch für Kiefer oder Lärche zu im Prinzip gilt die Herkunftsfrage für alle Baumarten. Bei den Nadelbaumarten wurden diese Zusammenhänge zuerst erkannt, weil man mit Nadelbaumarten die ersten Kulturen anlegte. Recht bald entdeckte man dass die Herkunft des Samens der Schlüssel zum Erfolg für wüchsige, gesunde, stabile und produktive Waldbestände war.

Kiefernbestand geringer Qualität, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch vererbt wird !
Die einzelnen Baumarten haben sich in langen Zeiträumen den ökologischen Gegebenheiten ihres Standortes angepasst. Eine Verpflanzung in andere ökologische Verhältnisse (vom Hochgebirge in Tieflagen von Nord nach Süd, Ost nach West oder umgekehrt) führt meist zu erheblichen Rückschlägen (Frostschäden, Kümmerwuchs, frühzeitiges Absterben etc.). Deswegen ist die Bundesrepublik Deutschland wie auch alle anderen EU – Staaten in Herkunftsgebiete unterteilt. Diese Gebiete sind nach weitgehend einheitlichen ökologischen Verhältnissen abgegrenzt (insbesondere nach Höhenlagen und einheitlichen Klimabedingungen).
Buchenpflanzen, die z.B. aus Saatgut von Beständen des hohen Vogelsberges abstammen, werden sich in den Tieflagen des Rhein-Main-Gebietes auf Dauer nicht bewähren. Wenn ein Waldbesitzer eine nicht geeignete Herkunft anbaut, wird er dies allerdings erst Jahre später merken; junge Bäume sind relativ flexibel, aber mit der Zeit dominieren die aus dem Herkunftsgebiet mitgegebenen Gene. Wenn also Herkunftsgebiet und Anbaugebiet nicht übereinstimmen, kann es problematisch werden.....
....wir beraten Sie aber gerne:
Tel.: 06181-95019-30 bis 33 Fax: - 95019-27
Email : FAHanauWolfgang@Forst.Hessen.de
Internet : www.samendarre-wolfgang,de
Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz darf forstliches Saatgut, welches vertrieben wird (Verkauf, Handel, jedes sonstige gewerbsmäßige Inverkehrbringen) nur in Waldbeständen (oder Samenplantagen) geerntet werden, welche für die Saatguternte von der jeweilig zuständigen Forstbehörde ( in Hessen das örtlich zuständige Regierungspräsidium ) zugelassen sind. Hierbei werden 3 Kategorien unterschieden:
- Erntebestände unter der Kategorie „Ausgewählt“
- Samenplantagen unter der Kategorie „Qualifiziert“
- Erntebestände, Samenplantagen und Klonmischungen unter der Kategorie „Geprüft“
Vollständigkeitshalber sei die Kategorie „Quellengesichert“ erwähnt, die keiner Auslese unterworfen, und nicht für forstliche Zwecke bestimmt ist. Hierunter fallen (nur) die Baumarten, die auch für den Landschafts- und Gartenbau bedeutend sind wie Hainbuche, Sommerlinde, Sand- und Moorbirke, Vogelkirsche, Spitzahorn und Robinie. Diese Kategorie ist zeitlich begrenzt bis zum 31.Dez. 2012.
Unter der Kategorie „Quellengesichert“ führt Hessen – Forst/Samendarre Wolfgang i.d.R. kein Saatgut!
Da haben wir bessere Qualitäten zu bieten !
Ausnahmen sind Samen von Einzelbäumen wie z.B. Naturdenkmalen, deren Vermehrung wir gesetzeskonform mit den Eigentümern und den Naturschutzbehörden betreiben.

Vorzügliche Qualität eines zukünftigen Ernte-
Bestandes für die Kategorie“Ausgewählt“
Vogelkirsch (Prunus avium)
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Schlechte Qualität für die Produktion hochwertigen Holzes ganauso wenig geeignet wie für die Ernte von Saatgut mit guten Erbanlagen.
Vogelkirsch (Prunus avium)
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Die Anforderungen an die Zulassung von Ausgangsmaterial unter der Kategorie „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ und „Geprüft“ sind in der Forstvermehrungsgut – Zulassungsverordnung (FoVZV), einer Bundesverordnung bindend geregelt.
Kategorie Ausgewählt
Bei der Kategorie „Ausgewählt“ wird ein Waldbestand auf Antrag des Waldbesitzers beim zuständigen Regierungspräsidium von einer Fachkommission in Augenschein genommen. (Auswahl nach dem Phänotyp, also nach dem äußeren Erscheinungsbild).
Der Bestand muss eine Mindestgröße mit einer Mindestanzahl an Bäumen aufweisen (20 - 40 Bäume), um ein ausreichende gegenseitige Befruchtung zu gewährleisten (zur Vermeidung eines Verlustes an genetischer Vielfalt).
Die Bäume eines Erntebestandes müssen nach Alter und Entwicklungsstand ohne weiteres das Erkennen folgender Auslesekriterien ermöglichen: Angepasstheit (an ökologische Bedingungen im Herkunftsgebiet, Gesundheit und Widerstandsfähigkeit gegen Schadorganismen. Der Holzvolumenzuwachs soll über dem Mittelwert vergleichbar bewirtschafteter Bestände unter ähnlichen ökologischen Bedingungen liegen.
Der Holzqualität ist Rechnung zu tragen. Die Bäume müssen besonders gute äußerliche Merkmale aufweisen wie: Geradwüchsigkeit, gute Verzweigung, keine groben Äste, regelmäßige Kronenform, kein Drehwuchs, keine Zwieselbildung, u.a. m.
Kategorie „Qualifiziert“
Unter die Kategorie „Qualifiziert“ fallen ausschließlich Samenplantagen. Für die Mutterbäume, von denen Pfropfreiser für den Aufbau der Samenplantagen entnommen werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für die Bäume eines Erntebestandes der Kategorie „Ausgewählt“.
Kategorie „ Geprüft“
Die Kategorie „Geprüft“ ist die höchste Qualifikation, weil hier eine sehr langfristige Vergleichsprüfung der Nachkommenschaft auf ihre erblich bedingten besseren Eigenschaften stattfindet.
Bei Beständen, Samenplantagen und Klonmischungen dieser Kategorie werden die geforderten Eigenschaften nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild der Eltern ermittelt. Die Nachkommen der Eltern werden in Versuchsanbauten gegen sog. Standards (Nachkommenschaften aus durchschnittlichen Erntebeständen ) auf ihren Anbauwert hin geprüft, d.h. sie werden in einer Vielzahl von Eigenschaften mit den Standards verglichen.
Die Kategorie „Geprüft“ erhalten nur Bestände, Samenplantagen oder Klongemische, deren Nachkommen den Nachkommen des Standards in bestimmten Merkmalen überlegen sind (Wüchsigkeit, Formeigenschaften, Widerstandsfähigkeit etc.).
Diese Überprüfungen können 10 - 15 Jahre dauern und werden i. d. R. von forstlichen Versuchsanstalten durchgeführt. In Hessen gibt es z. Z. geprüfte Bestände für Buche, Eiche, Fichte und Kiefer sowie geprüfte Samenplantagen für Kiefer, Fichte, Lärche und Erle. Eine Reihe von weiteren Baumarten befindet sich in der Prüfung (Wildkirsche, Bergahorn, etc.).
Sonderherkünfte
In der Bundesrepublik Deutschland sind z.Z. etwa 200.000 ha Waldbestände nach den Bestimmungen des Forstvermehrungsgutgesetzes für die Ernte von Saatgut zugelassen. Diese Bestände verteilen sich auf die 28 Baumarten, die dem Gesetz unterliegen, und gehören fast ausschließlich in der Kategorie „Ausgewählt“ an.
Die Deutsche Kontrollvereinigung für forstliches Saat- und Pflanzgut e.V. (DKV), ein privatrechtlicher Zusammenschluss mit dem gemeinnützigen Ziel, den Herkunftsgedanken für forstliches Saat- und Pflanzgut zu fördern, wählt aus den amtlich zugelassenen Beständen genetisch besonders wertvolle aus, die dann als Sonderherkunft qualifiziert sind. Sie werden mit einem gebietstypischen Namen belegt (z.B. Traubeneiche „Sonderherkunft Spessart“)und unterliegen einer zusätzlichen Überprüfung. Saat- und Pflanzgut, das aus Sonderherkünften stammt, darf nur von Mitgliedsbetrieben der DKV mit dem Zusatz „Sonderherkunft“ vertrieben werden. Weitere Informationen im Internet unter: www.dkv-net.de
Die Samendarre Wolfgang ist Mitglied der DKV.
Samenplantagen
Samenplantagen sind Anpflanzungen von Ablegern ausgesuchter
Mutterbäume, die so angelegt sind, dass eine Fremdbefruchtung von
außen vermieden wird. Sie werden mit dem Ziel häufigen Fruchtens
und leicht durchführbarer Beerntung bewirtschaftet.
Technisch erfolgt die Anlage ähnlich wie bei Obstbaumplantagen: Zweige
von ausgesuchten Mutterbäumen werden aus den Kronen sog. „Plusbäume“
herausgeschnitten und auf „Unterlagen“ (aus Samen
gezogene Jungpflanzen derselben Art) gepfropft. Das Pfropfreis ist genetisch
identisch mit dem Plusbaum und vererbt dessen Eigenschaften, während
die Unterlage nur zur Versorgung des aufgepfropften Zweiges mit
Wasser und Nährstoffen dient. Die Zweige müssen aus den Kronen
der Plusbäume entnommen werden, weil nur dort die Hormone enthalten
sind, die das Blühen bewirken.
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